Hans Jürgen Marker

Wir bieten Ihnen folgende Lehrgänge und Seminare an:

1. Sachkunde nach § 7 WaffG - Basislehrgang

Wer mit Schusswaffen umgehen will, muss u.a. sachkundig sein. Die Sachkunde erwirbt man im Rahmen eines Lehrgangs mit staatlicher Prüfung.
Sachkundig müssen folgende Personen sein, sofern sie mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen umgehen wollen:
-Jäger, die bereits in der Ausbildung eine eigene Schusswaffe erwerben und besitzen wollen
-Sportschützen
-Sammler
-Erben
-Sachverständige
-Händler
-Hersteller
-Beschäftigte in der Sicherheitsbranche
-Gefährdete Personen
-Flugplatzbetreiber
-Bergsteiger
-Wassersportler
-Eigner/Charterer seegehender Boote
-gewerbliche Schießstandbetreiber
-zur Immobilisierung von Gehegewild
-zur Vogel-/Schädlingsbekämpfung u.a.
-und künftig ggf. auch für das Führen von SRS-Waffen und Armbrüsten

2. Sachkunde nach § 7 WaffG für Unternehmer, deren Beschäftigte und Gefährdete Personen

des Bewachungsgewerbes sowie für gefährdete Personen
Dieser Lehrgang, der ebenfalls mit einer staatlichen Prüfung abschließt ist speziell für die genannten Personen konzipiert. Sowohl thematisch als auch im Hinblick auf die Waffenhandhabung und die Schießleistung werden hier bestimmte Schwerpunkte gesetzt, die im Basismodul nicht erforderlich sind. Dafür entfallen bestimmte Inhalte, die nur für andere Bedürfnisse relevant sind.

3. Sachkunde nach § 7 WaffG für die Abgabe von Not- und Seenotsignalen

mit Befähigungsnachweis nach § 1 der 1. SprengV
für Sportboot-Skipper, Charterer, Bergsteiger, Führer von
Hängegleitern, Gleitflugzeugen sowie Ultraleichtflugzeugen
Eigner oder Charterer seegehender Boote, die mit einer Signalpistole im Kaliber 4 und dazu gehöriger Munition der Kategorie PM II umgehen wollen benötigen die Fachkunde nach § 7 WaffG.
Personen, die mit pyrotechnischen Notsignalen der Kategorie P2 umgehen wollen, benötigen einen Befähigungsnachweis nach § 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

4. Lehrgänge nach Bedarf und in Absprache mit Interessenten


Darüber hinaus bieten wir folgende Seminare an:


1. Auffrischungsseminar für vormalige Teilnehmer

Sachkundelehrgängen aus der Bewachungsbranche bzw. für
Gefährdete Personen (siehe oben 2.)
Diese staatlich nicht vorgeschriebenen Seminare, richten sich an vormalige Teilnehmer von Sachkundelehrgängen für Unternehmer und Beschäftigte des Bewachungsgewerbes sowie an gefährdete Personen.
Sie dienen der Auffrischung des erworbenen - und Vermittlung neu hinzugekommenen Wissens. Die Seminare können mit oder ohne Schießübungen gebucht werden. Auf Anfrage auch als reines Schieß-Training zur Erfüllung eines regelmäßigen Schießnachweises.

2. Seminar zum effizienten und verantwortungsvollen Umgang

mit SRS- und freien Waffen im Bereich der Heimverteidigung
Die Waffenwirtschaft bietet in diesem Segment immer mehr und bessere Waffen bzw. Schusswaffen an, die von den originalen Objekten kaum noch zu unterscheiden sind, zumal es sich häufig um Lizenznachbauten handelt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass diese Schusswaffen leistungsbeschränkt sind, auf max. 7,5 Joule Geschossenergie an der Laufmündung.
Diese Waffen sind durchaus im Bereich der Heim-Verteidigung (Home-Defence) in bestimmten Situationen sinnvoll einzusetzen. Gleichermaßen handelt es sich um so genannte Anscheinswaffen, da sie den "echten" täuschend ähnlich sind und daher einem Führungsverbot unterliegen.
Sinn unseres Seminars ist es, den Eignern solcher immer beliebter werdenden Waffen ein Gespür zu vermitteln, was erlaubt ist und was nicht bzw. sie in den praktischen Gebrauch der vielfältigen Schusswaffen und anderer, ähnlicher Systeme, einzuführen.

3. Seminar zum Kleinen Waffenschein

Der Gesetzgeber beabsichtigt, den Kleinen Waffenschein als Voraussetzung nicht nur zum Führen, sondern schon zum Erwerb von SRS-Waffen und Armbrüsten vorzuschreiben. In diesem Seminar erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie solche Waffen erwerben und führen dürfen und welche Bestimmungen aus dem Waffenrecht daneben zu beachten sind.

4. Seminar Verantwortliche Personen als Aufsicht in Schießanlagen

Jeder Betreiber einer Schießstätte hat einen oder mehrere Verantwortliche Personen zur Aufsicht auf den Schießständen zu bestellen. Diese Personen bedürfen besonderer Kenntnisse, die in unserem Kurz-Seminar vermittelt werden.

5. Seminare nach Bedarf und in Absprache mit Interessenten.